Liebe Ann-Christin, Lieber Lennart,
vielen Dank für eure Anfrage. Es freut mich sehr, euch mein Angebot für die musikalische Begleitung eures besonderen Tages vorzustellen – mit einem Programm, das individuell auf euch als Hochzeitspaar und eure Gäste zugeschnitten ist. Denn an eurem großen Tag steht ihr im Mittelpunkt, und meine Musik soll dazu beitragen, diesen Moment für euch und eure Liebsten unvergesslich zu machen.
Nehmt euch gerne die Zeit, alles in Ruhe durchzusehen. Solltet ihr Fragen haben, etwas vermissen oder – am allerliebsten – alles für euch perfekt passen und ihr „Party on!“ sagt, meldet euch jederzeit bei mir, ob per Telefon oder E-Mail.
Liebe Grüße
Die vorgenannten Preise beeinhalten 19% MwSt.
Wenn das Angebot für euch passt und ihr mir mündlich oder schriftlich zusagt, freut mich das total. Die nächsten Schritte sehen dann wie folgt aus:
AGB für den Vertrag zwischen Ann-Cristin und Lennart Werne (im folgenden Kundin/Kunde genannt) und Herrn Christian Migge | DJ Chris Migge (im folgenden DJ genannt), in welchem die Kundin/der Kunde den DJ engagiert und der DJ die Vereinbarung akzeptiert unter nachfolgenden Bedingungen am ausgemachten Datum und für die vereinbarte Gage in der vorgenannten Location zu performen und die Vorbereitungsarbeiten auszuführen.
1. Alle Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt dann zustande, wenn der DJ eine entsprechende Auftragsbestätigung an die Kundin/den Kunden sendet.
2. Falls die Kundin/der Kunde den Vertrag nach Abschluss aus irgendeinem Grund (außer einer Naturkatastrophe oder höherer Gewalt) kündigen möchte, werden bei Kündigung bis 150 Tage vor dem Event 50% und bei Kündigung bis 90 Tage vor dem Event 75% der vereinbarten Gage fällig. Alle Absagen müssen schriftlich erfolgen.
3. Im unwahrscheinlichen Fall, dass der DJ die Veranstaltung aufgrund von Krankheit oder Verletzung absagen muss, wird der Kundin/dem Kunden ein ärztliches Attest bereitgestellt. Der DJ ist lediglich bis zur Höhe der vereinbarten Gage verantwortlich und wird alles in seiner Macht tun, um Ersatz zu finden.
4. Ist es dem DJ aus einem sonstigen Grund nicht möglich, persönlich zu erscheinen, so hat er das Recht, einen passenden Ersatz-DJ auszuwählen. Die Kundin/der Kunde wird darüber schriftlich in Kenntnis gesetzt. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Folgeschäden, sind ausgeschlossen.
5. Der DJ und seine Helfer versichern, sich während der Performance, der Location adäquat zu verhalten und den Hinweisen der Kundin/des Kunden hinsichtlich Equipment und Lautstärke Folge zu leisten.
6. Die Kundin/der Kunde ist verantwortlich für jeglichen durch Gäste oder Personal verursachten Verlust oder Beschädigung des DJ-Equipments oder privater Gegenstände.
7. Der DJ haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Ferner haftet der DJ für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. Ebenso für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung regelmäßig vertraut wird. In diesem Fall haftet der DJ jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Der DJ haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Soweit die Haftung des DJs ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Gehilfen.
8. Der Auftraggeber stellt sicher, dass das DJ-Equipment vor Sonneneinstrahlung, Regen oder sonstigen Fremdkörpern geschützt ist.
9. Sofern die Musik- und Lichtanlage vom Location-Betreiber bereitgestellt wird: Der Location-Betreiber stellt sicher, dass diese am Tag der Veranstaltung vorhanden, spielbereit und für die Anzahl der Gäste ausreichend dimensioniert ist. Der DJ ist nicht für ordnungsgemäßen Betrieb und Qualität der Musik- und Lichtanlage verantwortlich.